Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind gleichwertig und nach EU-Recht geschützte Begriffe,
mit denen ausschließlich Produkte gekennzeichnet werden dürfen, die nach Richtlinien der EU-Öko-Verordnung
hergestellt wurden.
Wer dem zuwider handelt, macht sich wahlweise des Betruges, des unlauteren Wettbewerbs oder der arglistigen Täuschung schuldig.
Das muss man wissen, auch als Kunde.
'Bio-Landwirtschaft' wird in Abgrenzung zu der 94% der gesamten Landwirtschaft ausmachenden 'konventionellen Landwirtschaft' verwendet. In der konventionellen Landwirtschaft werden angebaute Pflanzen vorrangig mit chemisch-synthetischen Düngemitteln ernährt und mittels chemisch-synthetischer Pestizide oder Pflanzenschutzmittel gegen Krankheitserreger und tierische Schädlinge gespritzt. In der Tierhaltung sind gentechnisch veränderte Futterkomponenten, i.d.R. Soja, in größeren Betrieben Standard.
In der Biolandwirtschaft sind chemisch-sythetische Spritz- und Düngemittel, sowie Gentechnik und prophylaktischer Antibiotikaeinsatz tabu. Die Gesunderhaltung des Bodens, der Pflanze und des Tieres sollen auf anderem Wege erreicht werden. Um Tieren Leid zu ersparen, können Antibiotika auf tierärztliche Anordnung gemäß der Bioland-Einsatzzulassungen eingesetzt werden. Darin ist auch die gestattete Behandlungshäufigkeit eines Tieres innerhalb eines Jahres geregelt, bei deren Überschreitung Produkte dieses Tieres nicht mehr als ökologische Ware in Verkehr gebracht werden darf.
Bio-Betriebe müssen sich einer Kontrolle durch amtlich zugelassene Kontrollstellen unterziehen und erhalten bei Erfüllung der
Richtlinien ein Zertifikat. Die Kosten für die Kontrolle trägt der kontrollierte Betrieb. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang und der
Vielfalt im Unternehmen ab. Das Zertifikat ist sozusagen der "Ausweis", der einem anderen Betrieb garantiert, dass das Unternehmen,
bei dem er kauft, auf die Einhaltung der Bio- bzw. der Bioland-Richtlinien ohne Beanstandungen kontrolliert wurde.
Ohne gültiges Zertifikat keine Teilnahme am Bio-Markt!
Verbandsbetriebe erhalten zwei Zertifikate. Das EG-Bio-Zertifikat bestätigt, daß die EU-Bio-Verordnung
eingehalten wird. Das Verbandszertifikat bestätigt die Einhaltung der darüber hinaus gehenden Verbandsstandards.
"Bio" ist gesetzlich geschützt, und das muß kontrolliert werden: Der Code 'XX-ÖKO-123' auf jedem Bio-Produkt bedeutet, dass das Produkt im Land X (DE= Deutschland, IT = Italien,...) von der Kontrollstelle mit der Nummer 123 auf die EU-ÖKO-Verordnung zertifiziert wurde. Folgende in Deutschland aktuell zugelassenen Zertifizierungsstellen mit den entsprechenden Nummern aus dem Code überprüfen auf den Betrieben die Einhaltung der Richtlinien. Jeder Bio-Betrieb schließt mit einer Kontrollstelle aus dieser Liste einen Kontrollvertrag ab. Ein positives Kontrollergebnis, das die komplette Buchhaltung, die Haltungsbedingungen der Tiere, wie auch die pflanzliche Erzeugung und die Verarbeitung wiederspiegelt, führt zur Erteilung des Zertifikats und berechtigt den Betrieb zur Verwendung des Begriffes kontrollierte biologische Landwirtschaft. Wie eine Kontrolle auf Einhaltung der Bio-Richtlinien in der Praxis so abläuft, können Sie hier mal nachlesen.
Der Kunde muss sich unter zwei Standards der biologischen oder ökologischen Landwirtschaft entscheiden und in einer Vielfalt von Logos zurechtfinden.
Ab 01.07.2012 ergänzt das neue EU-BIO-Logo
sowie ein Hinweis auf die Herkunft: "Deutsche Landwirtschaft"/"EU-Landwirtschaft"/ "Nicht-EU-Landwirtschaft"
das Künast´sche Bio-Logo. Daneben dürfen Verbandslogos (siehe rechts unten) verwendet werden.
Wer sich die VO einmal in Gesetzestext anschauen möchte:
Hier
können Sie wählen, was Sie interessiert. Besonders die Anhänge werden das sein, da darin die Haltung von Tieren, zugelassene Futtermittel
etc. konkretisiert werden. Wie gesagt, diese Zahlen sind EG-Mindeststandard!
beispielhaft anhand der drei größten Verbände. Die Anforderungen an 'basis-bio' sind obligatorisch, werden jedoch von den Verbänden mit weiter reichenden Auflagen verschärft. (demeter-Richtlinien) in der neuesten Fassung vom 01.10.2017 auf 137 Seiten
Die Bio-Anbauverbände gestatten es den Mitgliedsbetrieben nicht, Teilbereiche eines Betriebes umzustellen. Entweder der ganze Hof – oder eben gar nicht. Das wird bei nach EG-Verordnung wirtschaftenden Betrieben anders gesehen. Hier darf ein konventioneller Stall eines Betriebes direkt neben dessen Bio-Stall stehen. Skandalträchtige Vermischung ist hier eher möglich. Hier die wichtigsten Unterschiede von demeter- und EG-Bio-Richtlinien im Vergleich.
Die bewusste Wahl ähnlich klingender, verwirrender Umschreibungen wie ‚kontrollierte Landwirtschaft’ sowie ‚naturnaher Anbau’ oder ‚ungespritzt’ - ohne die Angabe einer Ökokontrollstelle - sagt nichts über die Erzeugerstandards nach EG-Öko-Verordnung aus. Mit 'Bio' oder 'Öko' gekennzeichnete Produkte müssen auf dem Produkt oder dem Hinweisschild die Nummer der Kontrollstelle ( für Deutschland: DE-ÖKO-xxx) tragen. Kann der Anbieter dies auch auf Nachfrage nicht ausweisen, handelt es sich um anmaßenden Betrug. Oft werden "ungespritzte" Produkte in der Annahme, das Weglassen der Spritze allein berechtige schon zur Verwendung des Begriffes 'bio' oder 'öko', verbotenerweise als Öko-Ware angeboten. Der Kunde hinterfragt mangels Sachkenntnis oft nicht.
Bio-Landwirtschaft macht flächenmäßig in Deutschland etwa 9,1 % (Stand 2018; siehe Grafik rechte Spalte) der Landbewirtschaftung aus. 9,7% der Betriebe wirtschaften ökologisch. Kontrolliert biologisch wirtschaftende Landwirte verzichten auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Gentechnik findet keine Anwendung. Die Haltungsbedingungen der Nutztiere sind genau reglementiert. Detailliertere Informationen finden Sie auf den Seiten der Anbauverbände.
Die konventionelle Landwirtschaft ist das vorherrschende Bewirtschaftungssystem.
Innerhalb der konventionellen Landwirtschaft wurde die ‚Integrierte Landwirtschaft’ bzw. die ‚Kontrollierte, integrierte
Landwirtschaft’ entwickelt. Sie wird gerne als Bindeglied zwischen konventioneller und biologischer Landwirtschaft bezeichnet.
Damit wird suggeriert, diese Form der Landwirtschaft sei 'so gut wie bio'.
Die integrierte Landwirtschaft orientiert sich an
sogenannten Schadschwellen, bei deren Überschreiten chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zur Abtötung tierischer,
pilzlicher Schädlinge oder eben der „Un“-Kräuter eingesetzt werden. Synthetische Mineraldünger werden gemäß der für alle
Landwirte gleichermaßen geltenden "guten fachlichen Praxis" nach gesetzlichen Vorgaben angewendet. Ökologische Zusammenhänge
sollen beachtet werden.
Für die Verwendung des Begriffes "Aus Integriertem Anbau" gibt es keine rechtlich verbindlichen Gesetzesauflagen.
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